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Fernstudiengänge sind zwar staatlich anerkannt, allerdings lässt sich BAföG für ein Förderstudium nur in besonderen Fällen realisieren. Denn das klassische Studenten-BAföG ist eigentlich für Vollstudiengänge an Präsenz-Hochschulen konzipiert. Bei einem berufsbegleitenden Fernstudium haben Sie leider gar keine Möglichkeit, diese studentische Finanzierung zu beantragen. Wie Sie trotzdem davon profitieren können, lesen Sie hier!
Grundsätzlich gilt: Um BAföG für ein Fernstudium zu beantragen, müssen Sie in Vollzeit studieren. Aber auch das ist noch keine Garantie, dass Ihre BAföG-Beantragung für ein Fernstudium erfolgreich ist. Sie sollten nämlich keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Außerdem gilt:
Sie sehen: Ein berufsbegleitendes Fernstudium kann die BAföG-Kriterien verständlicherweise per se nicht erfüllen. Aber auch für ein Vollzeitfernstudium erhalten Sie nicht über die gesamte Studienzeit eine BAföG-Förderung. Ein Anspruch besteht nur in den letzten 12 Monaten Ihres Fernstudiums. Das bedeutet: Bei einem im Schnitt 36 bis 42 Monate dauernden Bachelor-Studiengang an der Wilhelm Büchner Hochschule müssten Sie sich 24 Monate anderweitig finanzieren. Grundsätzlich sollten Sie nach dem vierten Semester Studienleistungen nachweisen. Daran sieht das BAföG-Amt, dass Sie die Regelstudienzeit auch einhalten.
Es gibt aber triftige Gründe, warum Sie Ihre Förderungshöchstdauer verlängern können. Das hat den Vorteil, dass Sie mehr Zeit für Ihr Studium haben. So können Sie Ihre notwendige Zeitinvestition großzügiger verteilen und haben dadurch eher ein Teilzeitstudium. Kriterien für eine Verlängerung der Finanzierung eines Fernstudiums durch BAföG können sein:
Neben dem klassischen Studenten-BAföG wird ein Aufstiegs-BAföG (LINK www.aufstiegs-bafoeg.de) angeboten. Anfangs war es als Meister-BAföG für Arbeiter und Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung gedacht. Nun können Sie als Berufserfahrene*r aus weiteren Bereichen Aufstiegs-BAföG für eine Weiterqualifikation nutzen. Ihr Bildungsabschluss darf maximal ein Bachelor sein. Allerdings können mit dem Aufstiegs-BAföG keine akademischen Ausbildungen – wie es ein Fernstudium ist – gefördert werden, sondern nur bestimmte Zertifikatskurse unserer Fernhochschule.
Auch wenn Sie mit BAföG nur Ihre letzten 12 Monate finanzieren können, hat es doch große Vorteile. Sie müssen sich nicht mehr so stark um die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts kümmern, und Sie haben mehr Zeit für Ihr Studium zur Verfügung. Das ist ein Wettbewerbsvorteil im letzten Teil Ihres Fernstudiums, wenn es in die intensiven Prüfungsphasen geht. Sie lernen erfahrungsgemäß stressfreier und gehen besser vorbereitet in die Prüfungen.
Die Förderung durch BAföG innerhalb des Fernstudiums hängt individuell von Ihren Nebeneinkünften bzw. vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Daher kann man keine genaue Summe vorhersagen. Aktuell liegt der BAföG-Höchstsatz bei 861 Euro im Monat. Diesen erhalten aber nur Studenten, die sich sonst wirklich kein Studium finanzieren können. Es dient dem Lebensunterhalt, um Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten, Lebensmittel und Studiengebühren zu bezahlen.
Die Fördersumme besteht zu 40 % aus einem Zuschuss und zu 60 % aus einem Darlehen. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, das Darlehen können Sie optional von der staatlichen KfW-Bank (LINK WBH KfW-Förderung) zu attraktiven Sonderkonditionen erhalten. Verpflichtend ist der Kredit nicht. Schließen Sie Ihr Fernstudium erfolgreich ab, werden Ihnen 40 % der Darlehensschuld erlassen. Gründen Sie ein Unternehmen, fallen sogar 66 % der Darlehensschuld weg.
Es gibt insgesamt acht Formulare, die Sie gewissenhaft ausfüllen müssen. Diese muss man zusammen mit einigen Dokumenten und Nachweisen beim Studentenwerk einreichen:
Je nach Situation können auch noch relevant sein:
BAföG können Sie auch schnell und bequem online beantragen, z. B. unter www.meinBAföG.de. Individuelle Auskünfte zu Ihrem BAföG-Antrag gibt Ihnen auch Ihre WBH-Studienberatung.
Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass man nicht per se BAföG für ein Fernstudium beantragen kann, da sich hier die Voraussetzungen im Vergleich zu klassischen Präsenz-Hochschulen stark unterscheiden, weil für BAföG im Fernstudium besondere Voraussetzungen gelten!
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