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Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung im Bereich der Aufstiegsfortbildung. Ziel ist eine Unterstutzung von Erwachsenen in Fortbildungsmaßnahmen bei der Bewältigung ihres Lebensunterhalts. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus um eine Aufstiegsfortbildung zu stemmen, können Fördermittel beantragt werden, die die Kosten der Maßnahme verringern.
Das AFBG, früher auch Meister-BAföG genannt, solle Handwerkern und anderen Fachkräften eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Potenzielle Existenzgründer sollen einen Anreiz bekommen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden.
Grundlage für eine Förderung ist eine Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ziel ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach den branchenspezifischen Verordnungen wie etwa:
Es werden solche Prüfungsabschlüsse gefördert, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Nicht förderbar nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind Abschlüsse oberhalb des Meistertitels.
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